"Höhle der Löwen": Enthüllt! So streng sind die Verträge der Kandidaten

"Höhle der Löwen": Enthüllt! So streng sind die Verträge der Kandidaten - An diese Regeln müssen sich die Gründer halten

Bei "Die Höhle der Löwen" winkt für einige Gründer mit ein bisschen Glück der ganz große Deal - doch auf dem Weg dahin sollen sie sich an krasse Vorschriften halten müssen!

"Die Höhle der Löwen": Strenge Regeln für die Kandidaten

Wer bei "Die Höhle der Löwen" einen der Investoren überzeugen möchte, muss einen harten Weg auf sich nehmen. Während im TV meist nur zu sehen ist, wie die Gründer ihre Geschäftsideen oder bereits fertigen Produkte präsentieren und damit Judith Williams, Carsten Maschmeyer, Ralf Dümmel und Co. überzeugen wollen, läuft es hinter den Kulissen angeblich sehr streng ab.

Wie die "Bild" erfahren haben will, müssen sich die Kandidaten von "Die Höhle der Löwen" nämlich an krasse Regeln und Vertragsvorschriften halten. Demnach sollen die Gründer unter anderem für ein strenges Kontaktverbot unterschreiben, das besagt, dass die Kandidaten vor der Aufzeichnung der Folge keinen Kontakt mit den Löwen aufgenommen haben dürfen.

"Die Höhle der Löwen": Kontaktverbot, Sprechverbot und Co.

Doch damit nicht genug, denn die Gründer sollen sich angeblich auch dazu bereit erklären müssen, exklusiv mit den Investoren zu verhandeln. Auch, wenn ein in einer "Die Höhle der Löwen"-Folge entstandener Deal scheitert, sollen beide Parteien innerhalb von fünf Tagen widersprechen können. Zudem müssen die Kandidaten den Löwen Einblick in alle Geschäftsunterlagen gewähren.

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"Die Höhle der Löwen": Hohe Strafen bei Vertragsbruch

Bis zur Ausstrahlung der jeweiligen Folge soll es den "Die Höhle der Löwen"-Kandidaten außerdem strengstens untersagt sein, über die Teilnahme an dem besagten VOX-Format zu sprechen, eine Konkurrenz-Klausel verbietet es den Gründen außerdem, bis zu zwei Jahre nach der Ausstrahlung an ähnlichen TV-Formaten teilzunehmen.

Des Weiteren müssen "Die Höhle der Löwen"-Kandidaten unterschreiben, dass sie wirklich ihre eigene Idee präsentieren, zusätzlich dürfen sie keine Konkurrenten beleidigen oder ähnliche Produkte schlecht machen. Falls die Gründer gegen eine dieser vertraglich festgelegten Regeln verstoßen, sollen hohe Vertragsstrafen drohen, die der Sender festsetzt.

Wie die Verträge der "Die Höhle der Löwen"-Kandidaten wirklich aussehen, ist aber nicht bekannt. VOX soll auf Anfrage der Zeitung lediglich erklärt haben, sich grundsätzlich nicht zu vertraglichen Details äußern zu wollen.

Fakt ist: Das Gründer-Format gehört zu den beliebtesten Shows im TV, derzeit flimmert bereits die neunte Staffel von "Die Höhle der Löwen" über die Mattscheiben - und heute Abend (12. April) geht es um 20:15 Uhr auf VOX mit Folge 4 weiter. Alle Folgen können aber auch jederzeit bei TVNOW geschaut werden.