Katy Perry: Todesschock vor Gericht

Katy Perry: Todesschock vor Gericht - Während einer Anhörung verstarb eine der Klägerinnen

Schock für Katy Perry, 33! Die "Roar"-Sängerin wollte vor wenigen Jahren ein leerstehendes Kloster kaufen, doch sie hatte die Rechnung ohne zwei Nonnen gemacht. Die klagten gegen die Sängerin und beanspruchten das Verkaufsrecht für sich. Nun starb eine der Klägerinnen während einer Anhörung.
 
© dpa
Einfach furchtbar! Seit Wochen ist Katy Perry in einen Immoblienstreit um ein Kloster verwickelt. Jetzt starb eine der Klägerinnen vor Gericht.

Schock für Katy Perry

Dieses Erlebnis wird Katy Perry so schnell wahrscheinlich nicht mehr vergessen. Eigentlich sollte die 33-Jährige nach dem Liebes-Comeback mit Orlando Bloom super happy sein, doch seit Monaten seit Monaten tobt ein eiserner Immobilienstreit vor Gericht. Die Sängerin hatte sich dazu entschieden, ein leerstehendes Kloster der "Sisters of the Most Holy and Immaculate Heart of the Blessed Virgin Mary" in Los Angeles, Kalifornien zu kaufen. 

Zu sündg für das Kloster!

Der Kaufpreis lag bei 14,5 Millionen US-Dollar. Doch zwei Nonnen, die einst in dem leerstehenden Gebäude lebten, waren mit Katy Perry als Käuferin offenbar nicht einverstanden. Der Grund: der Popstar verkörpere all das, was für die Ordensschwestern als sündig galt:

Ich habe Katy Perry gesehen, ich habe ihre Videos gefunden... Wenn ich es so ausdrücken darf, ich war nicht glücklich damit,

so die Erklärung einer der Nonnen. Die zwei Frauen klagten gegen die 33-Jährige und beanspruchten das Verkaufsrecht für sich. 

Klägerin bricht vor Gericht zusammen und stirbt

Dieser Rechtsstreit zieht sich mittlerweile Monate hin, doch nun der Schock: Während der letzten Anhörung, brach die Klägerin Catherine Rose Holzman plötzlich zusammen und starb noch vor Gericht. Wenige Stunden zuvor hatte sich die Nonne gegenüber "Fox 7" zu dem Prozess geäußert:

An Katy Perry: bitte hören Sie auf! Der Kauf tut niemandem gut, stattdessen verletzt er viele Menschen,

so die letzten öffentlichen Worte der Klägerin.

Damit sollte die Ordensschwester tragischerweise Recht behalten...

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