Martin Rütter: Dieses Problem lässt sogar den "Hundeprofi" verzweifeln

Martin Rütter steht vor einer kniffligen Herausforderung: Ein junger Fan benötigt seine Hilfe, um trotz skeptischem Vermieter einen Hund halten zu dürfen.

Martin Rütter überfordert: Zuschauer stellt ihn vor unlösbare Herausforderung

Er ist der Fachmann, wenn es um Hunde-Erziehung geht. Egal, ob ein Vierbeiner zu ängstlich, aggressiv oder aufgedreht ist: Martin Rütter (53) und sein Team scheinen ihnen allen helfen zu können. Mit den richtigen Tricks und Tipps kann der "Hundeprofi" nahezu jedes Problem lösen, doch auch ein Experte wie Martin Rütter stößt hin und wieder an seine Grenzen. So wie bei seinem Auftritt in Ingolstadt am 20. Januar.

Im Rahmen seines "Der will nur spielen!"-Bühnenprogramms kommt der Duisburger mit seinen Fans persönlich ins Gespräch, hört sich ihre Sorgen an und liefert den einen oder anderen cleveren Ratschlag. Der kleine Leo aus dem bayrischen Höhenkirchen stellt Martin Rütter jedoch vor ein Problem, das selbst der "Hundeprofi" nicht lösen kann.

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"Hundeprofi" startet Aufruf für hundefreundliche Wohnung in der Nähe von München

In einem Instagram-Clip schildert Martin Rütter seinen Followern die Lage: "Es ist fast jeden Abend so, dass hier Kinder sitzen und sagen: 'Wir hätten gerne einen Hund und meine Eltern würden es uns auch erlauben, aber der Vermieter ist da ein bisschen skeptisch.'" Auch Leo ist davon betroffen und hofft nun auf die Unterstützung des Hundetrainers.

Mit seinem Expertenwissen kann Martin ihm zwar nicht aushelfen, aber vielleicht ist ihm ja seine Reichweite in den sozialen Medien behilflich. Bei Instagram folgen dem TV-Star stolze 402.000 Personen, unter ihnen könnte sich durchaus jemand befinden, der eine passende Wohnung für Leo, seine Familie und einen vierbeinigen Mitbewohner in der Umgebung von München hat. "Die Wohnung soll ungefähr 80 Quadratmeter groß sein, ein Garten wäre schön - muss aber nicht sein", fügt Martin Rütter seinem Aufruf hinzu. Dass sich Vermieter derartig gegen Hunde sträuben, ist dem 53-Jährigen ein Rätsel: "Wovor haben die Angst?"

Darf der Vermieter einen Hund verbieten?

Übrigens ist es gar nicht zulässig, dass ein Vermieter einen Hund im Mietvertrag verbietet, da es dem Bundesgerichtshof zufolge eine "unangemessene Benachteiligung des Mieters" bedeute. Dennoch müsse man den Vermieter vor Einzug des Tieres informieren und um Erlaubnis bitten. Nur in Sonderfällen, das heißt zum Beispiel bei als "gefährlich" deklarierten Tierarten oder wenn es durch das Tier zu "erheblichen Beeinträchtigungen der anderen Mieter" kommen könnte, dürfe der Vermieter ein Verbot aussprechen. Sollte die Wohnung nicht groß genug für das Tier sein, darf der Vermieter ebenfalls den Einzug des Vierbeiners verbieten.

Verwendete Quellen: Instagram, Fressnapf