Melanie Müller: Triumph vor Gericht!

Melanie Müller: Triumph vor Gericht!

Melanie Müller kann sich über einen Sieg vor Gericht freuen. Endlich bekommt sie das, was ihr zusteht.

Konzert wegen Ukraine-Krieg abgesagt - Jetzt hat das Gericht entschieden

Melanie Müller (35) kann endlich aufatmen. Während die Schlagzeilen um ihr Ehe-Aus mit Mike Blümer (56) täglich mehr werden und ihr Ex immer wieder neue Details über ihr Privatleben enthüllt, darf sich die Partyschlagersängerin über einen Triumph vor Gericht freuen. Das Peiner Amtsgericht in Niedersachsen hat endlich ein Urteil gefällt - und das fällt tatsächlich zugunsten der Musikerin aus.

Im Mai 2022 sollte Melanie anlässlich der "Freedom 2022 Party" in der Gebläsehalle in Groß Ilsede auftreten. Da der Landkreis Peine jedoch Eigenbedarf für die Räumlichkeiten angemeldet hat, um dort Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen, ist das Konzert der "Mit dem Herzen auf Malle"-Sängerin ausgefallen. Anschließend habe die Ex-"Promi Big Brother"-Kandidatin trotzdem 80 Prozent ihrer abgemachten Gage von der Veranstalterin Bea Gode gefordert. Es kommt zu einem Gerichtsprozess.

Melanie Müller gewinnt - doch sie bekommt weniger als erhofft

Beim zweiten Verhandlungstermin soll das Amtsgericht nun entschieden haben, dass Bea Gode der Künstlerin den offenen Betrag in Höhe von 1.640 Euro auszahlen muss. "Der Klage wurde weitgehend stattgegeben", wird der Direktor des Peiner Amtsgerichts von der "Peiner Allgemeinen Zeitung" zitiert. Ursprünglich habe Melanie Müller noch mehr Geld gefordert - weitere 1.216 Euro für die Umsatzsteuer - doch diese Forderung sei vom Gericht abgelehnt worden.

Es handele sich bei einer derartigen Ersatzleistung laut gesetzlicher Regelung nicht um einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz,

erklärt der Dienstvorstand gegenüber der Zeitung. Die entstandenen Kosten des Verfahrens werden zu 40 Prozent von Melanie Müller und zu 60 Prozent von der Veranstalterin beglichen.

Verwendete Quelle: Peiner Allgemeine Zeitung

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