Daniel Küblböck: Schock für seine Familie

Daniel Küblböck: Schock für seine Familie - "Ich habe zwei Mal schriftlich Einspruch eingelegt"

Daniel Küblböck, 33, könnte in wenigen Wochen tatsächlich für tot erklärt werden. Für seinen Vater Günther, 55, ist diese Nachricht ein Stich ins Herz …

Daniel Küblböck soll für tot erklärt werden

Das Verschwinden von Daniel Küblböck wirft bis heute viele Fragen auf: Am 9. September 2018 verschwand der Musiker während einer Kreuzfahrt. Überwachungsvideo sollen später gezeigt haben, dass der 33-Jährige vor Neufundland ins Meer gesprungen ist. Seither fehlt jede Spur von ihm.

Anfang September wurde schließlich publik, dass Daniel Küblböck für tot erklärt werden soll. Beim Amtsgericht sei ein Antrag gestellt worden. Allerdings nicht von der Familie des DSDS-Stars, sondern von seiner ehemaligen Assistentin. Was sie zu diesem Schritt veranlasst hat, ist bis heute nicht klar. Fakt ist aber, dass ein solcher Antrag von jedem eingereicht werden kann, der ein rechtliches Interesse habe.

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"Eine Entscheidung kann in circa drei bis vier Wochen erfolgen"

Nun kommt erneut Bewegung in den Fall: Laut "Bild" könnte Daniel spätestens in vier Wochen für tot erklärt werden. Dabei beruft sich die Zeitung auf eine Sprecherin des Amtsgerichts Passau:

Es ist derzeit davon auszugehen, dass eine Entscheidung in einigen Wochen, circa drei bis vier, erfolgen kann.

Die Frist, innerhalb der sich der Sänger noch hätte melden können, ist mittlerweile abgelaufen. Besonders für Daniels Vater Günther ist diese Nachricht ein Schock, denn er hatte noch versucht, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird. Doch ohne Erfolg: "Ich habe zwei Mal schriftlich Einspruch gegen das Verfahren eingelegt. Wir als Familie möchten jedenfalls nicht, dass Daniel auf diesem Weg für tot erklärt wird. Wenn, dann muss dieser Schritt schon von der Familie eingeleitet werden."

Das Verfahren könne zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht mehr gestoppt werden. Nun bleibt Daniels Angehörigen keine andere Wahl, als die Entscheidung des Amtsgerichts abzuwarten …