Daniel Küblböck: Diese Neuigkeiten sind ein Schock

Daniel Küblböck: Diese Neuigkeiten sind ein Schock - Der Ex-DSDS-Kandidat gilt seit zwei Jahren als verschollen

Seit September 2018 gilt Daniel Küblböck, 33, als verschollen. In Kürze soll der einstige DSDS-Star für tot erklärt werden - und zwar gegen den Willen seiner Familie. Nun wurde bekannt, wer den Antrag bei Gericht gestellt hat.

Daniel Küblböck soll für tot erklärt werden

Das Verschwinden von Daniel Küblböck wirft bis heute viele Fragen auf: Am 9. September 2018 verschwand der Musiker während einer Kreuzfahrt spurlos. Überwachungsvideo sollen später gezeigt haben, dass der 33-Jährige vor Neufundland ins Meer gesprungen ist. Seither fehlt jede Spur von ihm.

Doch die Fans geben die Hoffnung offenbar nicht auf, denn noch vor Kurzem waren sich viele Follower sicher, mysteriöse Veränderungen auf dem offiziellen Instagram-Profil des Verschollenen bemerkt zu haben. So sollen angeblich Bilder und sogar Kommentare gelöscht worden sein.

Nur wenig später der Schock: Wie die "Passauer Neue Presse" berichtete, soll Daniel Küblböck in Kürze für tot erklärt werden, sollte er sich nicht doch noch beim Amtsgericht Passau melden. Eine Nachricht, die bei seiner Familie und vor allem bei seinem Vater Günther Küblböck für Entsetzen sorge. Noch vor knapp einem Jahr hatte der Vater des Musikers erklärt, dass genau das nicht passieren würde.

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SIE stellte den Antrag auf Todeserklärung

Es blieb die Frage, wer den Antrag bei Gericht, den DSDS-Star für tot erklären zu lassen, gestellt hat? Darauf will jetzt das Online-Portal "Nordbuzz" eine Antwort kennen. Demnach soll in der neuen, korrigierten Zeitungsanzeige in der "Passauer Neuen Presse“, in der Daniel Küblböck aufgefordert wird, sich zu melden, der Name der Antragstellerin erwähnt sein.

Es handelt sich dabei um Daniels ehemalige Assistentin, die bei einigen Veranstaltungen mit ihm zusammengearbeitet haben soll. Der 33-Jährige habe allerdings vor seinem Verschwinden seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt, weshalb sich für die Familie des Verschollenen die Frage stellt, aus welchem Grund sie den Antrag eingereicht habe.

Rechtliches Interesse?

Laut dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz können nach Paragraf 16a des Verschollenheitsgesetzes nicht nur Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Abkömmlinge einen Antrag auf Todeserklärung stellen, sondern jeder, der ein rechtliches Interesse daran habe.

Warum Daniels Ex-Assistentin diesen Antrag nun gestellt hat? Unklar. Auch für Günther Künlböck scheint das viele Fragen aufzuwerfen. Der hatte beim Passauer Amtsgericht bereits "interveniert, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird."

Bleibt abzuwarten, wie es weitergehen wird …