Stars und Stalker: Wenn Fan-Liebe zur Gefahr wird

Stars und Stalker: Wenn Fan-Liebe zur Gefahr wird - Kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstes Verbrechen

Sie lauern ihren Opfern auf, bombardieren sie mit Nachrichten, verfolgen und belästigen sie. Nicht selten sind Prominente Opfer von Stalkern. Welche Stars bereits ausufernde Fan-Liebe zu spüren bekommen haben und wie sich VIPs dagegen wehren können, lest ihr hier.

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Wo endet starke Verehrung, wo beginnt Stalking?

Das Leben unserer liebsten Promis spielt sich zum großen Teil in der Öffentlichkeit ab. Gute Voraussetzungen für einen Stalker, dessen Fan-Liebe in ein Extrem ausartet: Er kann in Erfahrung bringen, wann sich der Star wo aufhält, ihm auflauern – und sogar während der Abwesenheit des Stars in dessen Wohnung eindringen. Für Promis ist der Umgang mit aufdringlichen Fans nicht leicht: Handelt es sich noch um einen besonders anhänglichen Verehrer und schon um einen Stalker, von dem womöglich auch Gefahr ausgeht?

Stalking ist ein ernstzunehmendes Verbrechen. Schätzungen zufolge sind etwa 90 Prozent der Stalking-Opfer weiblich, bei den Tätern hingegen handelt es sich vorwiegend um Männer. Ginge es nach Justizminister Heiko Maas (SPD), müsste man Stalkern viel einfacher das Handwerk legen können. Ein Gesetzentwurf ist bereits auf dem Weg, derzeit gehen die Urteile nicht immer zugunsten der Opfer aus.

Die Stalker werden nicht immer bestraft

So geschehen bei Kendall Jenner, Halbschwester von Kim Kardashian, 36. Die 21-Jährige fühlte sich durch einen Stalker bedroht. Das Gericht befand jedoch, es bestehe keine reale Gefahr, nachdem der Mann die Beauty auf ihrem Grundstück erschreckte.

Auch Taylor Swift fühlt sich von einem Stalker bedroht. Die Sängerin konnte zwar vor Gericht erwirken, dass der Stalker ihr nicht näher als 150 Meter kommen darf. Doch der Mann missachtete den richterlichen Beschluss, um an einem Flughafen ein Foto seiner Angebeteten zu machen. Nun drohen ihm bis zu zehn Jahre Gefängnis, der Stalker ist allerdings nicht auffindbar.

Ob prominent oder nicht: Schon beim geringsten Verdacht auf Stalking sollten Opfer tätig werden. Diskutieren sollte man mit dem Stalker nicht, sondern ihm klipp und klar jegliche Kontaktaufnahme untersagen. Dauern die Belästigungen weiter an, handelt es sich eindeutig um strafbares Stalking. Privatdetektive wie die Detektei Frankfurt der Lentz-Gruppe können dabei helfen, wirksame Beweise für das Gericht zu sammeln. Wird der Täter überführt, hat das Stalking ein für alle Mal ein Ende.

Stalking extrem: Hausfriedensbruch und Morddrohungen

  • Der ehemalige „GZSZ“-Star Jeanette Biedermann, 36, erlebte vor 13 Jahren eine böse Überraschung: Nachdem ein damals 39-jähriger Mann die junge Schauspielerin bereits ein Jahr lang verfolgt und sie mit unzähligen SMS und E-Mails terrorisiert hatte, stieg er 2003 durch ein Fenster in ihre Wohnung. Er wollte der Popsängerin Rosen schenken. Weil Biedermann nicht da war, machte er es sich in ihrem Zuhause gemütlich. Er legte sich in ihr Bett, bediente sich an ihren Vorräten und rauchte Zigaretten, die vermeintlich der damals 22-Jährigen gehörten. Er verschwand am nächsten Morgen und hinterließ einen Brief. Ein Gericht verurteilte den Mann wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro.

  • Zauberei konnte dem „Harry Potter“-Star Daniel Radcliffe 2008 nicht helfen. Stattdessen bekam er Sonderschutz durch vier Bodyguards, die zuvor Mitglied einer Spezialeinheit der britischen Armee waren. Das Filmset, an dem der damals 19-Jährige drehte, wurde durch 65 Wachmänner gesichert. Der Grund: Ein wirrer Fan hatte dem Darsteller einen Brief geschrieben, in dem er drohte, Radcliffe bei günstiger Gelegenheit umzubringen. Passiert ist glücklicherweise nichts.

  • Catherine Zeta-Jones, 47, erhielt in den Jahren 2003 und 2004 ständig Briefe von einer Frau, die krankhaft eifersüchtig war: Sie drohte damit, Zeta-Jones zu töten und das Gehirn der Schauspielerin an ihre Hunden zu verfüttern. Warum das alles? Der weibliche Stalker war in Michael Douglas (72) verliebt, den Ehemann der Darstellerin. Die Briefschreiberin musste schließlich drei Jahre Haft absitzen.