Unterlassungsklage: Droht Gina-Lisa Lohfink eine hohe Geldstrafe?

Unterlassungsklage: Droht Gina-Lisa Lohfink eine hohe Geldstrafe? - Einer der von ihr beschuldigten Männer soll Klageschrift eingereicht haben

Nachdem Gina-Lisa Lohfink, 30, ihren Prozess verloren hatte und wegen Falschaussage zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt wurde, ging die Blondine in Berufung. Um deutlich mehr Geld geht es jetzt, da Sebastian Castillo Pinto seinen Anwalt Christian Gerlach am Donnerstag, 29. September, eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin hat einreichen lassen, berichtet der „Spiegel“.

Gina-Lisa Lohfink will ein zweites Mal in Revision gehen, nachdem sie den Prozess wegen angeblicher Vergewaltigung Ende August verloren hatte. Wegen Falschaussage wurde das Model damals vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt, wollte diese jedoch nicht zahlen, sagte sie danach gegenüber „RTL“.

Unterlassungsklage eingereicht: Droht Gina-Lisa Lohfink Geldstrafe?

Nun jedoch geht es um deutlich mehr Geld, sollte die Unterlassungsklage, die einer der von ihr beschuldigten Männer, Sebastian Castillo Pinto, laut „Spiegel“ eingereicht hat, verfolgt werden. Denn folgen die Richter dem Antrag, soll Gina-Lisa Lohfink demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro drohen, wenn sie weiter behauptet, Sebastian C. habe sie vergewaltigt und ihr K.o.-Tropfen verabreicht. Laut Sebastian Castillo Pintos Anwalt Gerlach habe Gina-Lisa Lohfink „die Vorwürfe auch nach dem Urteil in den Medien verbreitet.“

Gina-Lisa Lohfinks Fall

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit dadurch, dass Gina-Lisa Lohfink an einem Tag im Juni 2012 mit den beiden von ihr angeklagten Männern Sex gehabt hatte. Nachdem Videos davon im Internet auftauchten, die die beiden Männer aufgenommen hatten, zeigte Lohfink sie wegen Vergewaltigung an.

Die Ermittlungen konnten dies jedoch nicht bestätigen, sodass ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung in Verbindung mit einer Geldstrafe von 24.000 Euro gegen sie erhoben wurde. Gina-Lisa legte Einspruch ein, wurde jedoch erneut wegen Falschaussage verurteilt, sodass nun eine Geldstrafe von 20.000 Euro aussteht.

„Nein heißt Nein“-Leitmotiv

Der Prozess, der großen Medienrummel verursachte, wurde auch Teil der breiten öffentlichen Debatte über das deutsche Sexualstrafrecht. Der Forderung, dies zu verschärfen und das „Nein heißt Nein“-Prinzip geltend zu machen, wurde letztlich stattgegeben und das Gesetz reformiert.