Prozess gegen Sophie Imelmann: Gericht spricht Yasin Mohamed schuldig
Urteil im Fall zwischen Yasin Mohamed (35) und Sophie Imelmann (30): Wie diverse Medien, darunter "Bild", "t-online" und "Focus" übereinstimmend berichten, wurde der einstige "Love Island VIP"-Kandidat vom Amtsgericht München am Mittwoch, den 4. November, wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss der 35-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Das Gericht soll die Schilderungen der 30-Jährigen als "glaubhaft" empfunden haben: "Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung", wird die Richterin von "Bild" zitiert. Dabei soll die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe von zwei Jahren und acht Monaten für Yasin gefordert haben, das Gericht habe hingegen anerkannt, dass der Reality-Star nicht vorbestraft und zusätzlich gesprächsbereit gewesen sei. Yasins Anwälte hatten auf einen Freispruch plädiert.
Erste Worte: Sophie Imelmann "unfassbar erleichtert"
Laut "t-online" sprach das Gericht von einer "stark untypischen Vergewaltigung", dennoch gelte, dass Sophie "Nein" gesagt haben und sich Yasin darüber hinweggesetzt haben soll: "Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden."
Während Yasin selbst zum Urteil schweigt, äußerte sich Sophie Imelmann kurz nach dem Prozess gegenüber "Bild" und betonte:
Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte.
Nur kurz zuvor hatte sie in ihrer Instagram-Story ein kleines "Survival Kit" geteilt, das sie von ihrer Anwältin geschenkt bekommen hatte. Neben Traubenzucker und Müsliriegel enthielt das Kit unter anderem auch Taschentücher mit der Aufschrift: "Wir haben die Nase voll. Keine Gewalt gegen Frauen und Mädchen." Sophie selbst, die Yasin einst bei "Love Island VIP" kennengelernt hatte, schrieb dazu: "Für die Tage, an denen mein Körper Angst hat und mein Herz trotzdem mutig sein will."
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Verwendete Quellen: Bild, t-online.de





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