Gil Ofarim: Gerichtssprecherin bestätigt - "Verfahren läuft weiterhin"

Gil Ofarim: Gerichtssprecherin bestätigt - "Verfahren läuft weiterhin"

Gil Ofarim hat noch immer eine offene Geldstrafe. Bisher soll der Musiker keinen Cent der 10.000 Euro gezahlt haben. Das Verfahren läuft deshalb weiter.

Über 10.000 Euro: So viel Geld muss Gil Ofarim nach Antisemitismus-Lüge zahlen

Es ist DER Skandal des Jahres gewesen: Im November 2023 gesteht Gil Ofarim (41) vor Gericht, dass er sich die Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Leipziger Hotelmitarbeiter nur ausgedacht hat. Zwei Jahre lang hat der Musiker bis dato an den Geschehnissen festgehalten, immer wieder beteuert, dass er aufgrund seiner Davidstern-Kette im Oktober 2021 benachteiligt worden sei. 

Nachdem Gil Ofarim seine Lüge am sechsten Verhandlungstag schließlich zugegeben hat, wird er zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der Betrag soll jeweils zur Hälfte an die Jüdische Gemeinde zu Leipzig und die Gedenk- und Bildungsstätte – Haus der Wannsee-Konferenz gezahlt werden. Zusätzlich muss Ofarim ein Schmerzensgeld an den beschuldigten Hotelangestellten zahlen, dessen genauer Betrag nicht bekannt ist.

Zwei Monate nach Verurteilung: Verfahren ist noch nicht abgeschlossen

Von dieser Summe soll jedoch noch kein einziger Cent seitens Gil Ofarim bezahlt worden sein, wie die Gerichtssprecherin Katrin Seidel laut "t-online" gegenüber "Tag24" bestätigt. Zwei Monate ist der Gerichtsprozess nun schon her, eigentlich genug Zeit für den Sänger, dessen Vermögen einst auf bis zu zwei Millionen Euro geschätzt wird. "Bislang sind keine Zahlungen eingegangen. Das Verfahren läuft daher weiterhin", erklärt die Gerichtssprecherin vom Landgericht Leipzig.

Nun bleiben Gil Ofarim nur noch vier Monate, um der Geldauflage nachzukommen. Sollte er die Zahlung nicht fristgerecht tätigen, dürfte es ziemlich ungemütlich, für den 41-Jährigen werden. "Die Nichtzahlung der Auflage zieht die nochmalige Verhandlung nach sich", so Katrin Seidel. Ob der Prozess um Gil Ofarim wirklich erneut aufgerollt werden muss, wird spätestens im Mai 2024 entschieden, wenn seine Frist abgelaufen ist.

Verwendete Quelle: t-online