Till Lindemann: Anwälte ziehen Unterlassung zurück - Campact sprach von "sexuellem Missbrauch"

Till Lindemann: Anwälte ziehen Unterlassung zurück - Campact sprach von "sexuellem Missbrauch"

Während Till Lindemann weiterhin zu den Vorwürfen gegen ihn schweigt, gehen seine Anwälte im Hintergrund gegen verschiedene Vorwürfe und Behauptungen vor. Laut "tagesschau.de" soll die Kanzlei in einem Fall aber nun zurückgerudert sein.

Till Lindemann: Anwälte sollen Unterlassungsantrag gegen Petition zurückgezogen haben

Seit Mai sieht sich Till Lindemann (60) mit schweren Vorwürfen konfrontiert: Nachdem Irin Shelby Lynn ihre angeblichen Erfahrungen bei einem Konzert von Rammstein in Litauen geschildert hatte, meldeten sich nach und nach immer mehr Frauen öffentlich zu Wort. Während die Gesellschaft gespalten zur Causa Rammstein zu sein scheint, äußerten sich auch bereits zahlreiche Promis - darunter Verena Kerth, Lindemann-Ex Sophia Thomalla und sogar US-Rocker Alice Cooper - zu dem Thema. Till Lindemann selbst schweigt weiterhin. Noch im Juni hatte sich Rammstein in einem gemeinsamen Statement zu Wort gemeldet, wenig später ließ der 60-Jährige über die engagierte Anwaltskanzlei "Schertz Bergmann" verlauten, dass die Anschuldigungen gegen ihn "ausnahmslos unwahr" seien.

Petition darf von "sexuellem Missbrauch" sprechen

Seither gehen die Juristen gegen einige Medien vor und erzielten dabei auch schon so manch einen Erfolg vor Gericht. Doch rund um eine von Campact ins Leben gerufene Petition gegen Till Lindemann sollen die Anwälte nun angeblich wieder zurückgerudert sein. Wie "tagesschau.de" unter Berufung auf NDR und die "Süddeutsche" berichtet, soll der Unterlassungsantrag gegen eine Petition mit dem Titel "Keine Bühne für Täter" zurückgezogen worden sein. In dieser wurde gefordert, die Rammstein-Konzerte in Berlin abzusagen, da "Berlin nicht zum Ort für sexuellen Missbrauch" werden dürfe. Knapp 78.000 Menschen sollen die Petition unterschrieben haben. 

Dass hier von sexuellem Missbrauch die Rede war, wollte Till Lindemann offenbar nicht einfach so stehen lassen. Die Organisation Campact hingegen hatte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, da man sich "die Verwendung klarer Worte nicht verbieten" lassen wolle. Das Landgericht Berlin soll nun entschieden haben, dass der Begriff "sexueller Missbrauch" vor dem Hintergrund der "unstreitigen sexuellen Kontakte des Antragstellers im Zusammenhang mit seinen Konzerten" als zulässige Meinungsäußerung zu werten sein. Da die Konzerte außerdem "seit Langem vorbei" seien, hätte das angestrebte Verbot keine Relevanz mehr.

Verwendete Quellen: Tagesschau.de, NDR, Süddeutsche

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