"Tatort": Nächstes Aus - Kommissarin verkündet ihren Ausstieg

"Tatort": Nächstes Aus - Kommissarin verkündet ihren Ausstieg

Berlin - Erst im vergangenen Jahr übernahm Corinna Harfouch als Kommissarin Susanne Bonard im Berliner "Tatort". Doch nun hat sie bereits ihren Ausstieg verkündet.

Corinna Harfouch im Tatort guckt ernst© rbb/PROVOBIS/Gordon Muehle
Corinna Harfouch hört als Kommissarin Susanne Bonard im Berliner "Tatort" auf.

"Tatort": Berliner Kommissarin Susanne Bonard hört nach sechs Folgen auf

Vergangenes Jahr gab Corinna Harfouch (69) als Kommissarin Susanne Bonard im Berliner "Tatort: Nichts als die Wahrheit" ihr Debüt. Danach folgte ein weiterer Fall, bald ist der dritte zu sehen. Viel mehr wird es jedoch auch nicht geben, denn dem "Tatort"-Kosmos steht ein weiterer Ausstieg bevor: der von Susanne Bonard. Gerade einmal sechs Folgen wird Corinna Harfouch insgesamt für den "Tatort" drehen, dann ist der Spaß auch schon wieder vorbei, wie sie der "Augsburger Allgemeinen" verriet. Der Grund für ihren schnellen Ausstieg? Das Alter! Die Schauspielerin ist 69 Jahre alt und fände es laut eigener Aussage absurd, wenn sie mit 75 noch im Einsatz wäre.

"Tatort": So wird der nächste "Tatort" mit Susanne Bonard

Das heißt also, dass es nur noch viermal den "Tatort" mit Susanne Bonard in der Hauptrolle zu sehen geben wird, ehe die Hauptstadt wieder neue Ermittler bekommen wird. Wie Susanne Bonard aus dem Kult-Krimi verschwinden wird, ob sie etwa freiwillig ihren Job an den Nagel hängt oder ob ihr ein dramatischer Serientod dient, wie ihn der "Tatort" schon oft erlebt hat, ist bislang nicht bekannt. 

Bis die Frage geklärt ist, ist die Ermittlerin aber erst einmal am kommenden Sonntag, den 5. Mai 2024 im "Tatort: Am Tag der wandernden Seele" in Aktion zu sehen. Zur Primetime um 20:15 Uhr muss Susanne Bonard gemeinsam mit ihrem Kollegen Robert Karow den Mord an einem Mann aufklären, der erstochen wurde. Dabei finden sie heraus, dass der Tote zu Lebzeiten ein düsteres Geheimnis mit sich herumgetragen hat - und müssen sich die Frage stellen, ob das Opfer selbst ein Täter gewesen ist. 

Verwendete Quellen: Augsburger Allgmeine