Till Lindemann: Rammstein-Sänger verliert vor Gericht gegen Shelby Lynn

Till Lindemann: Rammstein-Sänger verliert vor Gericht gegen Shelby Lynn

Till Lindemann kämpft vor Gericht gegen die schweren Vorwürfe der Shelby Lynn. Das Gericht hat nun zugunsten der Irin entscheiden. Lindemanns Anwälte bleiben optimistisch und sehen in dem Urteil auch einen Erfolg.

Till Lindemann: Schwere Vorwürfe von Shelby Lynn

Vor mehr als einem Monat war die Irin Shelby Lynn nach einem Konzert von Rammstein in Vilnius, Litauen, mit heftigen Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen und brachte damit einen großen Stein ins Rollen. 

Shelby Lynn veröffentlichte Fotos von sich in den sozialen Medien, die große Hämatome auf ihrem Körper zeigten. Woher die Hämatome stammen, wissen sie jedoch nicht, da sie sich an den Abend vor den Fotos nicht erinnern konnte. Viele weitere Frauen meldeten sich mit ihren eigenen angeblichen Erfahrungen rund um die Aftershow-Partys von Rammstein zu Wort und lösten so eine heftige Debatte über die deutsche Rockband aus.

Till Lindemann: Gericht entscheidet zugunsten von Shelby Lynn

Die bittere Konsequenz: Etliche Unternehmen legten die Zusammenarbeit mit Rammstein vorerst auf Eis und Shelby Lynn und Frontsänger Till Lindemann (60) bieten sich einen Rechtsstreit. Der 60-Jährige engagierte die renommierte Anwaltskanzlei "Schertz Bergmann" und ließ durch diese die Vorwürfe rund um angebliche Betäubungsmittel als "ausnahmslos unwahr" zurückweisen. Auch gegen die öffentliche Berichtserstattung gehen die Anwälte Lindemanns vehement vor und konnten am 10. August einige Erfolge erzielen.

Der Prozess läuft zwischen Shelby Lynn und Till Lindemann läuft allerdings noch. Das Gericht hat Lindemanns Anwälte aber schon einmal einen Dämpfer versetzt. Die Anwälte hatten versucht, drei Äußerungen von Lynn zu verbieten, die sie im Zusammenhang mit dem Konzert gemacht hatte. Das Gericht hat den Antrag jedoch zurückgewiesen und entschieden, dass die Äußerungen von Lynn nicht ehrverletzend sind.

Till Lindemann: Anwälte bleiben optimistisch

Trotzdem sehen die Anwälte des Rammstein-Sängers den Beschluss auch als Erfolg. "Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten", heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei, die dem "Spiegel" vorliegt.  

Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist,

heißt es weiter. Das letzte Wort ist in diese Angelegenheit sicher noch nicht gesprochen.

Verwendete Quellen: Spiegel, Twitter/"Schertz Bergmann"