
Lieber früher als später
Es hat einmal so schön angefangen, das Ja-Wort vor dem Standesbeamten, der Tausch der mit viel Liebe ausgesuchten Eheringe, das rauschende Hochzeitsfest. Am Tag der Eheschließung denkt niemand an Scheidung, weil man sich das frisch verliebt, gar nicht vorstellen kann und möchte. Vielleicht hat ein Ehevertrag deshalb einen so negativen Beigeschmack. Er spricht von mangelndem Vertrauen, nicht genug Liebe. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Ein Ehevertrag soll beide Ehepartner absichern vor einer ungewissen Zukunft. Eine solche Vereinbarung schon vor der Hochzeit zu treffen, hat nicht zuletzt den Vorteil, dass zu diesem Zeitpunkt die gegenseitige Zuneigung ungetrübt und das Glück und Wohlergehen des anderen wichtiger ist als kleinliche Streitereien. Wenn man sich liebt, wird man sich nicht gegenseitig übervorteilen.
Juristisch auf der sicheren Seite
Es reicht zwar aus, einen Ehevertrag von einem Notar beglaubigen zu lassen, besser ist es, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, um juristisch auf der sicheren Seite zu stehen. Denn nicht alle individuell getroffenen Vereinbarungen müssen juristisch gültig sein. Wenn Vertragsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie immer ungültig. Bei der Suche nach einem Anwalt helfen Internetportale wie „Finde einen Anwalt – Rechtsanwalt Frankfurt“. Auf einer solchen Plattform kann man gezielt nach einem Fachanwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet suchen. Die Ausarbeitung eines Ehevertrages fällt in den Fachbereich des Familienrechts.
Wann ist ein Ehevertrag auf jeden Fall sinnvoll?
In einem Ehevertrag können die Eheleute die Folgen einer Scheidung individuell regeln. Die gesetzlichen Regelungen bieten nur dem finanziell Schwächeren der beiden Partner Schutz. Da aber nur selten beide Partner finanziell gleich aufgestellt sind, ist ein Ehevertrag in den meisten Fällen eine gute Lösung. Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Das kann schwierig werden, wenn beispielsweise ein Ehepartner ein Unternehmen besitzt, das bei einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs verkauft werden müsste und vielleicht Angestellte dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren. Und in einem Ehevertrag muss es auch nicht immer nur ums Geld gehen. So sorgte Jennifer Lopez schon vor der Hochzeit mit Ben Affleck für Schlagzeilen. Sie bestand bei der Aufstellung des Ehevertrages auf eine „Fremdgeh-Klausel“. Wenn er fremd geht, steht ihr die Hälfte seines Geldes zu.
Ganz so dramatisch wird es im Alltag weniger prominenter Partner sicher nicht zugehen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, in einem Ehevertrag neben Vermögensfragen auch weitere Aspekte zu klären, wie beispielsweise das Sorgerecht für die Kinder oder Erbschaftsangelegenheiten. Vor der Ehe sollten sich die Partner deshalb zusammensetzen und gemeinsam überlegen, wie sie die Zukunft im Falle einer Scheidung gestalten wollen. Denn durch einen Ehevertrag kann beiden Partnern viel Ärger und Leid erspart werden.