Kai Wegner & Katharina Günther-Wünsch: Jetzt ist es offiziell!

Kai Wegner & Katharina Günther-Wünsch: Jetzt ist es offiziell!

Schon länger wurde spekuliert, dass der in Berlin regierende Bürgermeister Kai Wegner und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch eine Beziehung haben. Jetzt machen sie ihre Liebe öffentlich.

Kai Wegner: Trennung im September

Es ist erst wenige Tage her, dass Berlins Bürgermeister Kai Wegner, (51) die Trennung von seiner langjährigen Partnerin Kathleen Kantar (42) über die Senatssprecherin verkünden ließ. Nachdem die beiden zuletzt im Mai gemeinsam auf dem Ball der Wirtschaft vom Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) im Intercontinental Berlin gesichtet wurden, folgte im Herbst das Liebes-Aus. "Kai Wegner und seine Lebensgefährtin haben sich vor einigen Monaten, im September dieses Jahres, getrennt", heißt es laut "Bild"-Zeitung in dem Statement. Und weiter: "Sie werden weiterhin in Freundschaft verbunden bleiben, ihre Liebe und Sorge gilt den beiden gemeinsamen Kindern." Lange allein blieb der CDU-Politiker jedoch nicht. Denn wie jetzt rauskam, gibt es bereits eine neue Frau an seiner Seite.

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Kai Wegner: Beziehung zu Katharina Günther-Wünsch bestätigt

Obwohl erst kürzlich Gerüchte um eine mögliche Beziehung zwischen Kai Wegner und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (40) die Runde machten, hielten sich die beiden zunächst bedeckt. Doch nun ist klar: Sie sind ein Paar! Das teilte Rechtsanwalt Christian Schertz jetzt der "Deutschen Presse-Agentur" mit. So sollen die Turteltauben sich im Herbst 2023 dazu entschieden haben, eine Beziehung einzugehen. Wann genau ist nicht bekannt. Allerdings hätten sie ihn gebeten, "dieses aus Gründen der Transparenz zu bestätigen, um Klarheit für alle Beteiligten in der professionellen Zusammenarbeit sicherzustellen", erklärte er. Bezüglich Bedenken um einen möglichen Interessenkonflikt wegen der Beziehung der Regierungsmitglieder, stellte er zudem klar: 

Unabhängig davon, dass eine derartige Konstellation keinen rechtlichen Bestimmungen widerspricht, ist es natürlich selbstverständlich, dass die Beteiligten im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung Privates und Berufliches strikt trennen,

Verwendete Quellen: Bild, DPA