
P. Diddy: Urteil im Gerichtsprozess gefallen
Darauf hatten viele so lange gewartet: Nach einem wochenlangen Prozess gegen P. Diddy (55) ist am 2. Juli das Urteil gefallen: Der Rapper wurde wegen Prostitution verurteilt. Vom Vorwurf des Menschenhandels und der organisierten Kriminalität wurde er hingegen freigesprochen. Insgesamt wurde der Musiker von den Geschworenen in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen, beide beziehen sich auf den Vorwurf der Prostitution.
Drei Tage lang hatte sich die Jury, bestehend aus acht Männern und vier Frauen, zu dem Fall von P. Diddy beraten, bis sie eine Entscheidung treffen konnten. In ihren Augen gibt es allem Anschein nach nicht genügend Beweise gegen den Musik-Mogul, wenn es um den Vorwurf der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels geht.
20 Jahre Haft gefordert: Der Musiker wurde in 2 von 5 Anklagepunkten schuldig gesprochen
Schuldig befanden sie ihn hingegen wegen Prostitution. Laut Anklage habe der 55-Jährige dafür gesorgt, dass sich Freundinnen und bezahlte männliche Sex-Arbeiter überall in Amerika treffen. Dies ist laut "Bild" ein Verstoß gegen ein US-Bundesgesetz. Für jeden Anklagepunkt drohen ihm laut "TMZ.com" zehn Jahre Haft. Staatsanwältin Maurene Comey kündigte laut es US-Nachrichtenportals bereits an, die Höchststrafe für Combs zu fordern. Die Verkündung über das Strafmaß folgt in Kürze.
Die Anwälte des Musikers sollen nach der Urteilsverkündung gefordert haben, Diddy gegen eine Kaution in Höhe von einer Million Dollar auf freien Fuß zu setzen, doch das Gericht lehnte ab. In ihren Augen bestehe ein Risiko, dass der Rapper fliehen könnte.
P. Diddy wurden in den letzten Wochen vor Gericht zahlreiche, schreckliche Dinge vorgeworfen - darunter neben den bereits beschriebenen Delikten auch Drogen-Partys, Vergewaltigungen und Machtmissbrauch. Angeklagt war er in diesen fünf Punkten:
- Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Organisation
- Sexhandel durch Gewalt, Betrug oder Zwang – Opfer 1 (Cassie Ventura)
- Transport zum Zwecke der Prostitution – Opfer 1 (Cassie Ventura) und Escorts
- Sexhandel durch Gewalt, Betrug oder Zwang – Opfer 2 ("Jane")
- Transport zum Zwecke der Prostitution – Opfer 2 ("Jane") und Escorts
Verwendete Quellen: tmz.com, Bild