Samuel Koch: 15 Jahre nach "Wetten, dass..?"-Unfall – Teilsieg vor Gericht

Samuel Koch klagt erneut vor Gericht. Bereits seit Jahren kämpft er dafür, dass sein verhängnisvoller "Wetten, dass..?"-Sturz als Arbeitsunfall eingestuft wird und damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Jetzt konnte er einen ersten Erfolg verbuchen.

Samuel Koch bei "Wetten, dass..?" & mit ernstem Blick
Am 4. Dezember 2010 veränderte sich Samuel Kochs Leben mit einem Schlag.© Getty Images, Imago

Samuel Koch klagt: "Wetten, dass..?"-Unglück soll als Arbeitsunfall eingestuft werden

Es war einer der tragischsten Momente in der deutschen Fernsehgeschichte: Am 4. Dezember 2010 verunglückte Samuel Koch (heute 37) bei seinem Live-Auftritt als Wettkandidat in der ZDF-Show "Wetten, dass..?", als er mit Sprungstelzen per Salto über fahrende Autos springen wollte und beim vierten Fahrzeug stürzte. Seit dem Sturz ist er vom Hals abwärts querschnittsgelähmt. 15 Jahre später steht Samuel, der heute als Schauspieler erfolgreich ist, erneut vor Gericht. Er kämpft darum, dass der verhängnisvolle Sturz als Arbeitsunfall eingestuft wird!

Am 24. September wurde am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel darüber verhandelt, ob Samuel als Wettkandidat von "Wetten, dass..?" unfallversichert war. Bereits vor fünf Jahren habe er einen Antrag gestellt, um den missglückten Stunt als Arbeitsunfall einzustufen, teilte das BSG mit. Die Berufsgenossenschaft und mehrere Gerichte lehnten den Antrag jedoch ab, denn der damals 23-Jährige sei weder klassisch beschäftigt gewesen noch "wie ein Beschäftigter", hieß es. Stattdessen habe Samuel sein Wett-Team selbst organisiert und damit als eigener Regisseur agiert. Zudem sahen die Vorinstanzen keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt nach. Akzeptieren möchte Samuel dieses Urteil jedoch nicht. Wird der Sturz als Arbeitsunfall anerkannt, hätte er Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Und tatsächlich konnte er jetzt einen Teilsieg erzielen!

Erster Erfolg vor Gericht

In einer Mitteilung heißt es, dass das BSG nicht für Samuel Kochs Fall zuständig ist, weshalb dieser zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg verwiesen wurde. Dort soll nun die Frage nach dem Schadenanspruch geklärt werden, denn möglicherweise steht dem 37-Jährigen doch eine Unfallversicherung zu. Denn nach Ansicht des 2. Senats des Bundessozialgerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht, da die Richter dabei eine bisher übersehene "Feinheit im Gesetz" entdeckt haben. So könnte Koch als selbstständiger Unternehmer womöglich gerade deshalb versichert sein, weil er sonst keine Versicherung hatte. "Das ist eine Norm, die ist ganz versteckt, nicht vorne, wo man eigentlich sucht, sondern ganz hinten", so Gerichtssprecherin Jutta Siefert. Das endgültige Urteil steht noch aus.

Samuel Koch über seinen Sturz: "Kann es mir bis heute nicht erklären" 

Bis heute, fast 15 Jahre nach dem Unglück, weiß Samuel Koch nicht, wie es zu dem Unfall kommen konnte. In einem YouTube-Interview erklärte er 2023, dass er den Stunt "theoretischmit verbundenen Augen konnte. [...] Ich kann es mir bis heute nicht erklären und habe es auch analysiert. Normalerweise leitet man die Rotation des Saltos erst im Zenit der Flugkurve am höchsten Punkt ein und das habe ich irgendwie schon vorher gemacht."

Verwendete Quellen: YouTube, Hessenschau