
"Die Bachelors": Keine Pornos oder Vorstrafen
Beim großen Wiedersehen von "Die Bachelors" gab es jede Menge Drama. Martin Braun (35) betrog Gewinnerin Clara (27) mit Halbfinalistin Lena (30) – das Liebes-Aus war somit besiegelt. Felix Stein (32) servierte Seyma (31) via Telefon ab und ist somit auch wieder Single. Nun wurden die knallharten Vertragsregeln der Kandidatinnen enthüllt. Laut der "Bild"-Zeitung dürfen die Bewerberinnen keinerlei pornografische Inhalte produziert oder veröffentlicht haben. Dazu würden auch Erotikshootings oder Webcam-Auftritte zählen. Sogar freizügige Werbung könne zum Rauswurf führen. Außerdem kann die Produktion ein Führungszeugnis verlangen, denn "Die Bachelors"-Ladies sind nur ohne Vorstrafen zugelassen. Was ebenfalls während der Dreharbeiten verboten ist: Kontakt zur Außenwelt. Sobald der Dreh begonnen hat, müssen alle elektronischen Gegenstände wie Handys, Kameras oder Laptops abgegeben werden. Ein Notfalltelefon stehe allerdings immer bereit.
Intimitäten mit Produktionsmitgliedern führen zum Rauswurf
Bevor "Die Bachelors"-Reise losgeht, dürfen die Kandidatinnen keinerlei gefährliche Freizeitaktivitäten ausüben. Zudem gibt es eine strikte Packliste, an die sich alle Frauen halten müssen. Sollte eine Lady an gesundheitlichen Problemen leiden, sei dies umgehend der Produktion zu melden. In einer weiteren Vertragsklausel heißt es, dass alles, was in der Show passiert unter strenger Geheimhaltung steht. Plaudert eine Kandidatin zuvor etwas aus, droht eine Geldstrafe von mindestens 5.001 Euro.
Bandelt eine Teilnehmerin von "Die Bachelors" mit anderen Kandidatinnen oder Produktionsmitgliedern an, kann es zum Rauswurf führen! Auch nach den Dreharbeiten gehen die Vertragsregeln noch weiter. Demnach müssen die Single-Ladys auch nach den Dreharbeiten für Social-Media-Events, Presse und Marketing zur Verfügung zu stehen. Bis zu fünf Tage seien im Vertrag festgelegt. Alles, was darüber hinausgeht, wird vergütet: 250 Euro für einen halben Tag, 500 Euro für einen ganzen. Wer nicht erscheint, dem drohen Konsequenzen. Außerdem dürfen "Die Bachelors"-Kandidatinnen acht Wochen nach TV-Ausstrahlung nicht bei Konkurrenz-Sendern oder anderen Streamingdiensten auftreten.
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