Carmen Geiss: Todesangst wegen Stalker-Drama - "Muss erst jemand sterben?"

Die Geissens wurden monatelang beschimpft, bedroht und mussten sogar um ihr Leben fürchten, dennoch fiel das Urteil im Stalker-Prozess jetzt milde aus. Steven S. wurde sogar eine Entschädigung zugesprochen. Carmen Geiss ist fassungslos und fühlt sich von der Justiz im Stich gelassen.

Davina, Carmen, Robert und Shania Geiss posieren zusammen
Sie führen ein Leben in Luxus. Doch was Carmen und Robert Geiss sowie ihre Töchter Davina und Shania monatelang durchmachen mussten, ahne lange niemand.© RTLZWEI

Die Geissens: Mildes Urteil im Stalker-Prozess

Beschimpfungen, Morddrohungen und ständige Angst – die Geissens mussten im vergangenen Jahr schlimme Zeiten durchleben. Über mehrere Monate hinweg wurden sie von Steven S. mit Nachrichten auf Instagram terrorisiert. Der Schweizer, der an paranoide Schizophrenie und Wahnvorstellungen leidet, richtete seine Wut vor allem gegen Davina Geiss (22), bezeichnete sie unter anderem als "Dreckshure" und "Schlampe" und droht sogar an, "wenn ich die das nächste Mal sehe, dann steche ich die zu Tode".

Vor einer Woche fand der Prozess vor dem Bezirksgericht Kulm, Schweiz statt. Die Geissens waren für ihre Zeugenaussage per Video aus Monaco zugeschaltet, wie die "Bild" berichtet. Doch trotz ihrer schockierenden Schilderungen fiel das Urteil milde aus. Steven S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 45 Tagessätze Geldstrafe verdonnert. Da der Schweizer, gegen den noch weitere Verfahren gegen andere Delikte laufen, aber bereits 320 Tagen in Sicherheitshaft gesessen hat, ist die Haftstrafe damit abgegolten. Und mehr noch: Ihm wurde aufgrund dessen eine Entschädigung von 12.600 Franken, also etwa 13.480 Euro zugesprochen.

Carmen Geiss fassungslos: "Muss erst jemand sterben, bevor etwas unternommen wird?"

Für Carmen Geiss ist das Urteil ein Stich ins Herz. Gegenüber der Zeitung wütet sie:

Ich fasse es nicht. Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina und spricht sogar öffentlich davon, dass er stellvertretend für uns wildfremde Frauen abstechen will. Und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu! Sogar die Gutachterin hat deutlich gesagt, dass dieser Mann gefährlich ist und in eine geschlossene Klinik gehört, weil ambulante Maßnahmen bei ihm nicht mehr ausreichen.

Das Gericht sieht das jedoch anders, es wurde keine stationäre Maßnahme angeordnet. Die Begründung des Richters: Die Drohungen des Angeklagten seien nicht schwer genug gewesen. Carmen ist entsetzt: "Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird? Ich liebe die Schweiz als Land wirklich sehr, aber was sich da gerade abspielt, das ist einfach nur extrem gefährlich. Wir fühlen uns hier von der Schweizer Justiz komplett im Stich gelassen."

Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Fortsetzung der Sicherheitshaft gestellt. Bis zum Urteil bleibt Steven S. in Verwahrung.

Verwendete Quelle: Bild