Unfassbar! Vergewaltigt und schwanger: Jetzt darf der Peiniger sein Kind sehen

Unfassbar! Vergewaltigt und schwanger: Jetzt darf der Peiniger sein Kind sehen - Sammy Woodhouse kämpft gegen den Behörden-Irrsinn

Sammys Sohn ist das Ergebnis einer Vergewaltigung. Sie liebt ihn trotzdem. Den „Erzeuger“ will sie aber natürlich nie wieder sehen - doch das liegt nicht in ihrer Hand.
 

Sammy Woodhouse: Schreckliches Schicksal!

Sammy Woodhouse war jung und naiv, als sie 1999 Arshid Hussain, 43, traf. Er erschlich sich ihr Vertrauen und vergewaltigte sie. Sammy wurde schwanger und beschloss trotz allem, das Kind auszutragen. Sie würde sich immer wieder so entscheiden, obwohl der britische Staat sie seitdem unentwegt an das traumatische Erlebnis erinnert.

Immer wenn es um irgendwelche Dokumente ging und ich einfach keinen Vater eintragen wollte, glaubte man mir nicht, ehe ich meine Geschichte erzählte. Immer wieder musste ich ihnen berichten, was mir widerfahren ist,

sagt sie. So war das auch noch, nachdem Hussain 2016 zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Endlich war ans Licht gekommen, dass er und seine „Rotherham Grooming Gang“ zwischen 1997 und 2013 über 1.400 Kinder und Jugendliche missbraucht hatten.

Unfassbare Gesetzeslage!

Ganz Großbritannien war damals schockiert. Für Sammy änderte sich aber nichts. Denn obwohl ihr Vergewaltiger nicht als Vater in der Geburtsurkunde steht und mittlerweile im Gefängnis sitzt, sein Sohn ihn auf gar keinen Fall treffen will und Gerichtsgutachter Hussain als pädophilen Psychopathen einstufen, hat er gemäß britischer Gesetzeslage ein Anrecht darauf, sein Kind zu sehen. Und über dieses Umgangsrecht wurde Hussain jetzt im Gefängnis von offizieller Seite informiert. Zum Glück lehnt er dies ab.

Sammy ist dennoch geschockt.

Sie sagen mir, dass jeder Vater das Recht hat, sein Kind zu sehen, sie sagen mir, dass mein Vergewaltiger Menschenrechte hat, aber habe ich denn etwa keine? Ich bin fassungslos, dass das passiert. Die Behörden haben doch die Aufgabe, uns vor gefährlichen Menschen zu schützen – und nicht, ihnen den Kontakt zu ihren Opfern noch zu ermöglichen,

sagt Sammy. „Wie viele Kinder und Frauen wurden vom Staat bisher gezwungen, den Menschen zu sehen, der für sie der Teufel ist? Dagegen muss etwas getan werden.“

Sammy kämpft für Gesetzesänderung

Deshalb sammelte sie bereits über 270.000 Unterschriften, will damit erreichen, dass das Gesetz zum Kindesumgang im Vereinigten Königreich geändert wird. Und nicht nur dort ist das dringend notwendig. Denn auch in den USA dürfen Vergewaltiger ihre Kinder sehen.

Die Begründung: Würde man dem Vater das Umgangsrecht verweigern, so könnte er die Unterhaltszahlungen einstellen. Das wiederum wäre unfair dem Kind gegenüber, da es nicht die volle finanzielle Unterstützung erhalten würde.

In Deutschland sieht es etwas anders, aber nicht viel besser aus. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Beantragt der Vergewaltiger also das Umgangsrecht, muss das Familiengericht darüber entscheiden – für jede Frau, die ihr Kind nach einer Vergewaltigung austrug, beginnt damit eine extrem schwere Zeit zwischen Hoffen und Bangen ...

Text: Lennard Jähne

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