Christina Block: Endgültiger Sorgerechtsentzug – Jetzt ergreift die Steakhouse-Erbin das Wort

Herber Rückschlag für Christina Block: Ein dänisches Gericht hat entschieden, dass die "Block House"-Erbin ihre beiden Kinder Theodor und Klara nicht mehr sehen darf.

Christina Block: Ihr wurde das Sorgerecht für Klara und Theodor vollständig entzogen

Das Westliches Landesgericht Dänemark hat entschieden: Christina Block (52) wurde das elterliche Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) entzogen. Damit hat dessen Vater Stephan Hensel (60) das alleinige Sorgerecht. Blocks Forderung in dem Fall: Sie wollte die Aussetzung des Verfahrens erwirken, um erneut ein kinderpsychologisches Gutachten zu erstellen, um daraufhin mindestens das gemeinsame Sorgerecht und einen begleiteten Umgang zugesprochen zu bekommen. Dieser Plan ist nun jedoch gescheitert. Das dänische Gericht erklärte, dass die Kinder schwer traumatisiert sind und mehrfach wiederholt erklärt hätten, sie würden sich keinen Kontakt zu der Mutter wünschen. Die Steakhouse-Erbin ist derzeit wegen Kindesentführung in Deutschland angeklagt. Sie soll die Entführung ihrer beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von Dänemark nach Deutschland in Auftrag gegeben haben. Seit vielen Wochen bestreitet Block diesen Vorwurf vor dem Hamburger Gericht. So schnell ist nicht mit einem Urteil zu rechnen, da Verhandlungstage bis März 2026 angesetzt sind.

Christina Block: Sie will gegen die Entscheidung ankämpfen

Dass Christina Block der Kontakt zu ihren beiden Kindern verwehrt wird, macht der Hamburgerin schwer zu schaffen. Zu der "Bild" sagte sie nach der Urteilsverkündung des dänischen Gerichts: "Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark". Block hat diese Entscheidung nicht erwartet, wie sie gegenüber der dpa deutlich machte:

Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen.

Für die 52-Jährige ist es eine "unerträgliche Situation", ihre Kinder nicht mehr zu sehen und für sie steht fest: Sie möchte gegen das Urteil vorgehen: "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander. Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen. Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen."

Verwendete Quellen: Bild; dpa