
Gil Ofarim: Verschwiegenheitsvereinbarung, Kinder & Co. - Vielsagende Worte im Dschungelcamp
Mit seinen Worten warf Gil Ofarim (43) viele Fragen bei seinen Dschungelcamp-Kollegen und den Zuschauern auf. Schon gleich zu Beginn der Show stellte er immer wieder klar, sich nicht zu dem Prozess rund um den Davidstern-Skandal vor etwas mehr als zwei Jahren äußern zu können. Grund dafür sei eine Verschwiegenheitserklärung, die es nicht möglich mache, über das Thema zu sprechen: "Ich hätte meine Kinder verloren, hätte ich nicht die Schuld auf mich genommen." Nach einer Konfrontation mit Nicole Belstler-Boettcher (62) betonte er außerdem, dass auch der besagte Leipziger Hotelmitarbeiter nicht wollen würde, dass das Thema öffentlich erneut aufgerollt würde. Gegenüber "Bild" bestätigte Gils Anwalt Dr. Alexander Stevens klar, dass es eine Verschwiegenheitsvereinbarung geben würde und dass sein Mandant mit dem, was er im Camp bereits sagte, möglicherweise schon zu viel gesagt haben könnte: "Das betrifft alles Juristische dazu. Er hat am Freitagabend in der Sendung schon viel zu viel dazu gesagt. Sobald Gil Ofarim darüber redet, könnte es sein, dass der ganze juristische Fall wieder neu aufgerollt werden könnte", so der Jurist.
Anwalt des Leipziger Hotelmitarbeiters - "Eine darüberhinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist uns nicht bekannt"
Doch auf seiner Website veröffentlichte auch der Anwalt des Leipziger Hotelmitarbeiters, dem damals antisemitische Beleidigungen unterstellt worden sind, ein Statement, das neue Fragen aufwerfen könnte. In der Pressemitteilung stellt Jurist Daniel Baumgärtner klar: "Unsere Kanzlei, namentlich Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner, vertrat den am Verfahren beteiligten Hotelmitarbeiter als Nebenklagevertreter. Im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens machte der Nebenkläger auch zivilrechtliche Ansprüche geltend. Darunter auch einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die getätigten Äußerungen des Herrn Ofarim." Und weiter: "Bestandteil der Beendigung des Verfahrens ist eine zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehende und vereinbarte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich Gil Ofarim gegenüber unserem Mandanten bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen. Die Handlungen und Aussagen betreffen die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrundegelegenen Vorwürfe."
Doch dann folgt ein Teil der Erklärung, der hier und da für öffentliche Zweifel sorgen könnte: "Wie bereits im Prozess mitgeteilt wurde, hat unser Mandant die durch Herrn Ofarim in der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig geäußerte Entschuldigung akzeptiert. Neben dem Geständnis und der Entschuldigung sowie der vereinbarten Unterlassungserklärung wurden damit sämtliche Zweifel an dem Sachverhalt beseitigt. Eine darüberhinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt."
Abschließend betont Baumgärtner: "Durch die Vereinbarung einer Unterlassungserklärung wurde Klarheit auch nach Abschluss und Einstellung des Strafverfahrens geschaffen. Diese Erklärung soll der Aufklärung der Umstände zum Ausgang des Verfahrens dienen und die dazu in den letzten Tagen auch an uns gerichteten Fragen beantworten. An Spekulationen zu etwaigen durch Herr G. Ofarim in einem Unterhaltungsformat getätigten Aussagen werden wir uns nicht beteiligen."
Heißt: Allem Anschein nach darf Gil Ofarim zwar einige Aussagen nicht wiederholen, dürfe sich aber in bestimmter Art und Weise sehr wohl äußern ...
Verwendete Quellen: RTL, baumgaertner-friedrich.com







