
Christian Ulmen: Überraschende Worte von Markus Lanz
Es war ein Schock: Collien Fernandes (44) veröffentlichte kürzlich schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) und warf ihm unter anderem vor, ihre Identität gestohlen zu haben. Auf diese Enthüllungen folgte ein mediales Echo, bei dem sich zahlreiche Prominente unterstützend hinter Collien stellten, während Christians Image enorm litt. Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten, so wurde beispielsweise seine Erfolgsserie "jerks." kurzerhand von der Streaming-Plattform Joyn genommen. Nun hat sich Fernsehmoderator Markus Lanz (57) zu dieser Thematik geäußert. Im "Stern" erklärte er differenziert, dass er "nicht nur Mitgefühl für Collien Fernandes, sondern auch für den Rest der Familie, für die gemeinsame Tochter, die weiter zur Schule gehen muss. Für Eltern und Geschwister, die alle weiter ihr Leben leben müssen und nun morgens beim Bäcker angestarrt werden." Überraschend in der bisherigen Debatte ist jedoch, dass Lanz auch sein Mitgefühl für Ulmen selbst bekundet:
Ganz zum Schluss und ausdrücklich nur auf der Ebene dieser medialen Dimension [habe ich Mitgefühl] auch mit Christian Ulmen, auch wenn er mutmaßlich einen Riesenfehler begangen hat. Ich hoffe, dass er wenigstens einen Freund hat, der ihn anruft und fragt, wie es ihm geht.
Damit beleuchtet Lanz die soziale Isolation, die mit einem öffentlichen Sturz einhergeht.
Christian Ulmen: Neue Entwicklungen im Justiz-Fall
Aktuell gibt es neue Entwicklungen im juristischen Fall zwischen Ulmen und Fernandes. Laut Medienberichten hat die spanische Justiz den Fall an die deutschen Behörden abgegeben. Der Hintergrund: Angeblich sollen die mutmaßlichen Taten in Deutschland begangen worden sein, was eine Bearbeitung vor Ort sinnvoll erscheinen lässt. Des Weiteren würden laut den Berichten auch die Zeugen überwiegend in Deutschland leben. Ein weiterer Faktor für die Abgabe sei der enorme Arbeitsaufwand, den die Übersetzungsarbeiten der Akten darstellen würden. Dennoch ist dieser Wechsel der Zuständigkeit noch nicht endgültig besiegelt. Gegen diese Entscheidung des Gerichts kann nämlich noch Einspruch eingelegt werden.
Verwendete Quellen: Stern; Tagesschau






