
Collien Fernandes: Urteil am Oberlandesgericht – Schwere Vorwürfe gegen Christian Ulmen
Der Rechtsstreit zwischen Collien Fernandes (44) und Christian Ulmen (50) ist noch lange nicht vorbei. Vor einigen Tagen, am 22.06.2026, gab es vom Hanseatischen Oberlandesgericht ein erstes Urteil. Dieses besagt, dass die Vorwürfe gegenüber Ulmen, darunter die Erstellung von Fake-Profilen und die Verbreitung pornografischen Materials ähnlich aussehender Frauen unter dem Namen seiner Ex-Ehefrau, unstreitig sind und die Medien über jene berichten dürfen. Dazu gehört auch der Verdacht körperlicher Übergriffe, gestützt auf die Akte des spanischen Verfahrens. Der Schauspieler bleibt aber weiterhin stur und bestreitet die Vorwürfe vehement. Bis ein endgültiges Urteil in diesem Fall getroffen wird, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Ulmens Anwälte haben nach dem presserechtlichen Urteil in Hamburg eine Pressemitteilung herausgegeben, worin sie die Debatte als"unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien" bezeichnen. Gegen diese Pressemitteilung erhebt Collien Fernandes nun lautstark das Wort.
Collien Fernandes: Eiszeit zwischen den Fronten
Seitdem Collien Fernandes mit den Vorwürfen gegenüber ihrem Ex-Mann an die Öffentlichkeit gegangen ist, hat sie viel Zuspruch, aber leider auch sehr viel Gegenwind erfahren müssen. Sie berichtet gegenüber dem "Tagesspiegel" von zunehmenden Drohungen gegen ihre Person:
Die Hassnachrichten werden wieder mehr, die Morddrohungen auch.
Weiter kritisierte sie die Pressemitteilung von den Anwälten ihres Ex aufs Schärfste und fordert eine Entschuldigung: "Das ist doch unglaublich. Das zeigt, dass der Täter immer noch nicht verstanden hat, was er da eigentlich getan hat. Wie kann er jetzt auch noch das Leben derjenigen riskieren, der er all das angetan hat. Wie wäre es stattdessen mal mit einer Entschuldigung?"Ob Ulmen dieser Bitte nachkommt, ist jedoch fraglich. Sein Anwalt Simon Bergmann hält jedenfalls gegen die Anschuldigungen von Frau Fernandes: "Sollte Frau Fernandes tatsächlich bedroht werden, hat dies nichts mit den Inhalten unserer Pressemitteilung zu tun." Die Gegenseite würde selbst Morddrohungen erhalten: "Frau Fernandes kann insofern nicht für sich in Anspruch nehmen, die Bedrohungslage exklusiv für sich zu haben".
Verwendete Quellen: Tagesspiegel






