Gil Ofarim spricht im Dschungelcamp über Überwachungsvideos
Überraschende Wendung im Dschungelcamp: In den letzten zwei Wochen hatte Gil Ofarim (43) immer wieder betont, sich nicht zu dem als - im Allgemeinen als "Davidstern-Prozess-Skandal" bekannt gewordenen - Gerichtsverfahren äußern zu können. Der Grund dafür sei eine Verschwiegenheitsvereinbarung, die es ihm trotz seines Willens, unmöglich machen würde, das Ganze in der RTL-Show zu thematisieren. Doch an Tag 15 kam er nach einer Konfrontation durch Simone Ballack (49) am Lagerfeuer dann doch in gewisser Form darauf zu sprechen und behauptete:
Es wurde nachgewiesen, dass das Band, nicht das Originalband ist. Es wurde nachgewiesen, dass von allen Kameraaufnahmen mehrere Sekunden gefehlt haben. Es gab einen Zeugen, der in der Schlange stand, den ich nicht kennt, der mehrfach ausgesagt hat, er hat den Davidstern gesehen.
Weiter erklärte Gil Ofarim: "Das Video, das ist Umlauf ist, ist nicht das Original. Das Video, das der Digitalforensiker hatte, ist nicht das Original." Aussagen, die auch Stunden später noch für viele Diskussionen im Netz und etliche Medienberichte sorgen. Viele fragen sich nun: Was ist dran an den Behauptungen des 43-Jährigen? Und hat er nun vielleicht sogar gegen die Unterlassungserklärung verstoßen? Letzteres können nur Anwälte entscheiden, doch die Diskussion um das besagte Überwachungsvideo ist nicht neu. Schon damals gab es diverse Medienberichte über genau dieses Thema.
Gil Ofarims Anwalt über Überwachungsvideos: "Zwei Sekunden fehlen"
Einer, der bei dem Thema aber definitiv mehr weiß, ist Gil Ofarims Anwalt Dr. Alexander Stevens. Auf Instagram meldete er sich nach dem Dschungelcamp-Geständnis erneut zu Wort. In der Caption des Video-Statement heißt es: "Ist das Video aus der Hotellobby manipuliert? Wir Verteidiger haben während des Prozesses festgestellt, dass eines der drei in Augenschein genommenen Videos an einer neuralgischen Stelle einen Zeitsprung aufweist – zwei Sekunden fehlen", so der Jurist. Weiter schrieb er:
Es ließ sich nicht abschließend klären, ob das Video nachträglich manipuliert wurde oder ob es sich lediglich um einen sogenannten Frame-Sprung beim Kopiervorgang handelte. Entscheidend ist: Die Polizei hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Originalvideo. Die Sicherung erfolgte erst zwei Tage nach dem Vorfall – und zwar als Kopie von der Festplatte des Hotels.
Was das im Detail bedeutet? "Es gab eine zeitliche Lücke, in der theoretisch Veränderungen möglich gewesen wären – ob absichtlich oder technisch bedingt, bleibt offen. Das bedeutet: Es gab eine zeitliche Lücke, in der theoretisch Veränderungen möglich gewesen wären – ob absichtlich oder technisch bedingt, bleibt offen." Er Stevens erklärte aber auch noch einmal im Detail, worum es in dem Prozess damals eigentlich wirklich ging: "Nicht Gegenstand des Verfahrens war: Ob Gil Ofarim im Vorfeld – etwa in der Warteschlange oder von anderen Gästen – antisemitisch beleidigt wurde. Das konnte nicht aufgeklärt werden. Das war auch nicht angeklagt. Gegenstand des Verfahrens war ausschließlich: Ob der Hotelmanager, Herr W., an der Rezeption zu Gil Ofarim sinngemäß gesagt hat: 'Pack deinen Stern weg, dann check ich dich ein.'"
Er stellte klar: "Und genau diese Aussage hat nicht stattgefunden. Und genau dafür hat sich Gil Ofarim entschuldigt. Nicht für eine subjektive Wahrnehmung. Nicht für ein Gefühl der Diskriminierung. Sondern dafür, einem konkreten Menschen – Herrn W. – öffentlich eine Äußerung zugeschrieben zu haben, die dieser nicht getätigt hat. Das ist der Kern. Und an dieser Entschuldigung hält Gil Ofarim bis heute fest."
Verwendete Quellen: RTL, Instagram






