Johnny Depp: Seine Karriere ist vorbei!

Johnny Depp: Seine Karriere ist vorbei! - Das war's wohl mit Hollywood

Johnny Depp, 57,  verlor kürzlich den verbitterten Rechtsstreit gegen Amber Heard, 34. Damit ist seine Laufbahn als Schauspieler vermutlich beendet. 

Johnny Depps Urteil: Er soll Amber Heard 12 Mal verprügelt haben

Der krasse Rechtsstreit zwischen Johnny Depp und Amber Heard gilt vorerst als beendet. Seit 2015 klagen beide gegeneinander und werfen sich gegenseitig vor, sich misshandelt zu haben. Doch nun entschied der Richter: Der Schauspieler ist schuldig. Laut dem Urteil sollen sich zwölf von 14 Vorwürfen als wahr erwiesen haben.

Zwischen 2013 und 2016 soll Johnny seine Ex-Frau unter anderem die Lippe blutig geschlagen, Gegenstände wie eine Champagnerflasche, ein Handy, einen Stuhl und Gläser nach ihr geworfen, ihr in den Rücken getreten, an den Haaren gezogen und diese ausgerissen, sie über den Boden eines Hotelzimmers geschubst, ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sie bedroht haben. 

Doch Johnny Depp möchte sich nicht geschlagen geben und gab bekannt, dass er gegen das Urteil vorgehen werde. Seiner Karriere scheint dieser Rechtsentscheid trotzdem schon zu schaden: Universal Studios gab bekannt, dass der Hollywoodstar in der Zukunft seinen Part als Grindelwald in „Phantastische Tierwesen“ abgeben wird.

Doch wird das der einzige Rückschlag bleiben? Der britische Medienanwalt Mark Stephens ist sich sicher: Johnny wird in Hollywood nie wieder eine Rolle bekommen!

Mehr zum Rechtsstreit zwischen Amber und Johnny:

Johnny Depp: Nie wieder auf der Leinwand?

Gegenüber dem britischen Klatschblatt "The Sun" äußerte Stephens seine Vermutungen über Johnny Depps berufliche Zukunft. Er sieht ganz klar das Ende seiner Karriere kommen. Er erklärte: "Das ist verheerend für Depp" und weiter:

Er wird für immer als Frauenschläger, Säufer und Junkie bekannt sein. Es wird auf seinem Grabstein geschrieben stehen.

Auch seine Bemühungen, gegen das Urteil vorzugehen, seien laut Stephen "hoffnungslos". Er erläuterte:

Das Berufungsgericht kann nur eingreifen, wenn der Richter einen Rechtsfehler begangen hat, aber selbst die Anwälte von Depp konnten keinen Rechtsirrtum feststellen.

Ob Mark Stephens recht behält, wird die Zukunft zeigen.

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