Gil Ofarim: Laut Leipziger Staatsanwaltschaft - Keine neuen Ermittlungen nach Dschungelcamp

Obwohl Gil Ofarim im Dschungelcamp betonte, sich wegen einer Verschwiegenheitsvereinbarung nicht zu Details rund um den Davidstern-Prozess äußern zu können, machte er hier und da vielsagende Andeutungen in der RTL-Show. Viele fragten sich, ob nun möglicherweise rechtliche Konsequenzen auf den Sänger zukommen könnten. Dazu äußerte sich jetzt die Staatsanwaltschaft Leipzig. 

Gil Ofarim angespannt
Im Dschungelcamp machte Gil Ofarim hier und da vielsagende Andeutungen.© Getty Images

Gil Ofarim: Statement der Staatsanwaltschaft - Keine neuen Ermittlungen nach Dschungelcamp

Es war das beherrschende Thema rund ums Dschungelcamp: Immer wieder wurde Gil Ofarim (43) von seinen Mitcampern, allen voran von Ariel (22), mit seiner Vergangenheit und dem - im Allgemeinen als "Davidstern-Skandal" bekannten - Prozess konfrontiert. Er selbst äußerte sich wenig bis gar nicht zu dem Thema, weil er nach eigenen Angaben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnet habe, die ihm genau das untersagen würde. Dennoch gab es hier und da vielsagende Andeutungen des Sängers. So erklärte er beispielsweise: "Pass auf. Ich hätte meine Kinder verloren, hätte ich ... Ich hab damals diese drei Zeilen verlesen. Und die Schuld auf mich genommen. Es ging nur so. Meine Kinder bedeuten mir alles. Und ich hätte sie wahrscheinlich... Ich darf nicht darüber reden. Jedes Wort, was ich sage, würde alles wieder neu aufrollen." Oder: "Auch ich will 'ne Antwort. Vom deutschen Justizsystem." Außerdem machte erklärte er im Gespräch mit Simone Ballack (49), dass bei den Überwachungsvideos aus dem Leipziger Hotel von damals einige Sekunden fehlen würden. 

Gil Ofarims Aussagen waren "nur Wiederholungen"

Gil Ofarims vielsagende Aussagen sorgten in der Öffentlichkeit für zahlreiche neue Spekulationen, zu denen sich hier und da auch sein Anwalt Dr. Alexander Stevens öffentlich äußerte. So manch einer fragte sich außerdem, ob die Aussagen des Sängers möglicherweise auch ein rechtliches Nachspiel haben könnten. Das ist aber laut der Leipziger Staatsanwaltschaft aber nicht der Fall. Gegenüber der Deutschen Presseagentur erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt." Dadurch könnten die dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren ein weiteres Mal verfolgt werden. Dies sei nicht anfechtbar.

Außerdem bestehe "keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen." Weiter betonte Schulz: 

Die Aussagen des Gil Ofarim aus den letzten Tagen stellen sich für die Staatsanwaltschaft unabhängig davon letztlich nur als Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 dar. In diesem wurde durch die Verteidigung des damaligen Angeklagten ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen, da wenige Sekunden fehlen würden.

Verwendete Quellen: Deutsche Presse-Agentur