Marius Borg Høiby: König Harald dürfte Mette-Marits Sohn begnadigen
Seit Wochen blickt nicht nur die royale Welt gespannt nach Oslo! Dort stand der Problemsohn von Prinzessin Mette-Marit (52) Marius Borg Marius Borg bis kürzlich vor Gericht: Marius Borg Høiby (29) muss sich für über 30 Straftaten verantworten - Vergewaltigung, Körperverletzung, Drogenbesitz. Im schlimmsten Fall könnte er für mehrere Jahre hinter Gittern landen. Der Sohn der Kronprinzessin im Gefängnis - ein unglaublicher Vorfall!
Doch was viele vielleicht nicht wissen: Es gibt jemanden, der ihn trotz einer Verurteilung vor einer Haftstrafe bewahren könnte: König Harald V. (89)! Und das ganz legal, wenn er sich auf Paragraf 20 der norwegischen Verfassung beruft. Darin heißt es nämlich: "Der König hat das Recht, Straftäter nach ihrer Verurteilung zu begnadigen." Würde im abstrusesten Fall bedeuten: Die Richter fällen ein Urteil, Harald spricht ein Machtwort und wenig später wäre Marius ein freier Mann
Darum ist eine Begnadigung unwahrscheinlich
Aber ganz so einfach ist das natürlich nicht. Für eine Begnadigung müssen bestimmte Gründe vorliegen. Wie etwa ein sehr hohes Alter, eine schwere Krankheit oder wenn die Inhaftierung kleine Kinder des Straftäters betreffen würden. All das trifft auf Marius Borg Høiby nicht zu. Aber wo es Gesetze gibt, gibt es bekanntlich auch Lücken ... Und eines darf man nicht vergessen: Harald kannte Marius schon als kleines Kind. Als der im Jahr 2000 mit Mette-Marit in die Familie kam, war er für ihn und Königin Sonja (88) sozusagen das erste "Enkelkind". Klar, sind da sicherlich einige Emotionen im Spiel, familiäre Bindungen, egal, was vorgefallen ist.
Wahrscheinlich ist es ein ganz normaler Instinkt, dann helfen zu wollen. Aber natürlich muss Harald auch über das Ansehen der Monarchie nachdenken. Würde er von seinem Recht Gebrauch machen, wäre der Prozess eine Farce - und Marius’ Begnadigung für die Opfer ein Schlag ins Gesicht! Es wäre ein weiterer Skandal, den man nun wirklich nicht brauchen kann. Es ist also mehr als unwahrscheinlich, dass es zu einer Begnadigung kommen wird.
Artikel erschien zuerst in der aktuellen Ausgabe von "Woche der Frau" von J. T. - jede Woche neu am Kiosk!






